Veranstaltungen
Die Computertruhe verfügt über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. In folgenden Fällen muss das Vorstandsteam mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei der Versicherung anmelden:
- Der Verein Computertruhe e. V. ist selbst der Veranstalter.
- Die Veranstaltung findet in Räumlichkeiten oder an Orten statt, die nicht dem Verein gehören. Hierzu zählen auch die Räumlichkeiten, die der Verein dauerhaft angemietet hat.
- Die Veranstaltung findet im Ausland statt.
- Zur Veranstaltung werden mehr als 1.000 Besucher*innen pro Tag erwartet.
Beispiele: CONputertruhe, Infoveranstaltungen/Workshops mit vielen Gästen und/oder risikoreichen Tätigkeiten (z. B. Lötworkshop oder Kinderferienprogramm).
Daher bitte spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung das Vorstandsteam per E-Mail informieren. So bleibt diesem genügend Zeit, die Veranstaltung rechtzeitig anzumelden und im Falle einer Anmietung von Räumlichkeiten abzuklären, ob und inwieweit ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss.
Folgende Veranstaltungen müssen nicht explizit bei der Versicherung angemeldet werden:
- Arbeitstreffen von Mitgliedern, bei denen satzungsgemäße Tätigkeiten ausgeführt werden. Beispiel: Die regelmäßigen Treffen in Göttingen, Chemnitz, Lemgo und Berlin, bei denen sich Vereinsmitglieder mit Interessierten oder Helfer*innen treffen, um Rechner instand zu setzen und Sachspenden anzunehmen und auszugeben.
- Veranstaltungen, an denen die Computertruhe nur teilnimmt, aber nicht selbst Veranstalter ist. Beispiel: Assemblies auf Chaos-Veranstaltungen, Teilnahme an Linux-Install-Parties, Infostände an einem von der Kommune oder einem anderen Verein veranstalteten Aktionstag.
Weitere Hinweise zu Kostenerstattungen und Planungen eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Drittveranstaltungen finden sich hier:
