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 ===== Veranstaltungen ===== ===== Veranstaltungen =====
  
-Die //Computertruhe// verfügt über eine **Veranstalter-Haftpflichtversicherung**. In folgenden Fällen muss das Vorstandsteam mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei der Versicherung anmelden:+Die //Computertruhe// verfügt über eine **Veranstalterhaftpflichtversicherung**. In folgenden Fällen muss das Vorstandsteam mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei der Versicherung anmelden:
  
-  Der Verein //Computertruhe e. V.// ist selbst der Veranstalter. +  Der Verein //Computertruhe e. V.// ist **selbst der Veranstalter**
-  Die Veranstaltung findet in fremden Räumlichkeiten oder an Orten statt, die nicht dem Verein gehören, also zB. nur zu diesem Zweck explizit gemietet werdenODER +  Die Veranstaltung findet in **Räumlichkeiten oder an Orten statt, die nicht dem Verein gehören**Hierzu zählen auch die Räumlichkeiten, die der Verein dauerhaft angemietet hat
-  Die Veranstaltung findet im Ausland statt. ODER +  Die Veranstaltung findet im **Ausland** statt. 
-  Zur Veranstaltung werden mehr als 1.000 Besucher*innen pro Tag erwartet.+  Zur Veranstaltung werden mehr als **1.000 Besucher*innen pro Tag** erwartet.
  
-Daher bitte spätestens **21 Tage vor der Veranstaltung das Vorstandsteam per E-Mail** an den Vorstand **informieren**. So bleibt dem Vorstandsteam genügend Zeitdie Veranstaltung rechtzeitig anzumelden und im Falle einer Anmietung von Räumlichkeiten abzuklären, ob und inwieweit ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss.+Beispiele: //CONputertruhe//Infoveranstaltungen/Workshops mit vielen Gästen und/oder risikoreichen Tätigkeiten (z. B. Lötworkshop oder Kinderferienprogramm).
  
-Folgende Veranstaltungen müssen NICHT explizit bei der Versicherung angemeldet werden:+Daher bitte spätestens **21 Tage vor der Veranstaltung das Vorstandsteam per E-Mail** **informieren**. So bleibt diesem genügend Zeit, die Veranstaltung rechtzeitig anzumelden und im Falle einer Anmietung von Räumlichkeiten abzuklären, ob und inwieweit ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss.
  
-  * Satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen in vereinseigenen Räumlichkeitend.h. Räumlichkeitenfür die z. B. ein dauerhafter Mietvertrag besteht+Folgende Veranstaltungen müssen **nicht** explizit bei der Versicherung angemeldet werden: 
-  * Veranstaltungen, an denen die //Computertruhe// nur teilnimmt, aber nicht selbst Veranstalterin ist. Z. B. im Rahmen von Assemblies auf Chaos-Veranstaltungen, Teilnahme an Linux-Install-Parties oder mit Infoständen an einem von der Kommune oder einem anderen Verein veranstalteten Nachhaltigkeitsmarkt.+ 
 +  * **Arbeitstreffen** von Mitgliedernbei denen satzungsgemäße Tätigkeiten ausgeführt werdenBeispiel: Die regelmäßigen Treffen in GöttingenChemnitz, Lemgo und Berlin, bei denen sich Vereinsmitglieder mit Interessierten oder Helfer*innen treffen, um Rechner instand zu setzen und Sachspenden anzunehmen und auszugeben
 +  * Veranstaltungen, an denen die //Computertruhe// nur teilnimmt, aber **nicht selbst Veranstalter** ist. Beispiel: Assemblies auf //Chaos//-Veranstaltungen, Teilnahme an //Linux//-Install-Parties, Infostände an einem von der Kommune oder einem anderen Verein veranstalteten Aktionstag.
  
 Weitere Hinweise zu Kostenerstattungen und Planungen eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Drittveranstaltungen finden sich hier: Weitere Hinweise zu Kostenerstattungen und Planungen eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Drittveranstaltungen finden sich hier:
veranstaltungen.1767554008.txt.bz2 · Zuletzt geändert: von annette.linder