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| veranstaltungen [2026-01-04 20:13] – annette.linder | veranstaltungen [2026-01-18 16:35] (aktuell) – Anpassung der Formatierung marco.rosenthal |
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| ===== Veranstaltungen ===== | ===== Veranstaltungen ===== |
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| Die //Computertruhe// verfügt über eine **Veranstalter-Haftpflichtversicherung**. In folgenden Fällen muss das Vorstandsteam mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei der Versicherung anmelden: | Die //Computertruhe// verfügt über eine **Veranstalterhaftpflichtversicherung**. In folgenden Fällen muss das Vorstandsteam mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei der Versicherung anmelden: |
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| - Der Verein //Computertruhe e. V.// ist selbst der Veranstalter. | * Der Verein //Computertruhe e. V.// ist **selbst der Veranstalter**. |
| - Die Veranstaltung findet in fremden Räumlichkeiten oder an Orten statt, die nicht dem Verein gehören, also z. B. nur zu diesem Zweck explizit gemietet werden. ODER | * Die Veranstaltung findet in **Räumlichkeiten oder an Orten statt, die nicht dem Verein gehören**. Hierzu zählen auch die Räumlichkeiten, die der Verein dauerhaft angemietet hat. |
| - Die Veranstaltung findet im Ausland statt. ODER | * Die Veranstaltung findet im **Ausland** statt. |
| - Zur Veranstaltung werden mehr als 1.000 Besucher*innen pro Tag erwartet. | * Zur Veranstaltung werden mehr als **1.000 Besucher*innen pro Tag** erwartet. |
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| Daher bitte spätestens **21 Tage vor der Veranstaltung das Vorstandsteam per E-Mail** an den Vorstand **informieren**. So bleibt dem Vorstandsteam genügend Zeit, die Veranstaltung rechtzeitig anzumelden und im Falle einer Anmietung von Räumlichkeiten abzuklären, ob und inwieweit ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss. | Beispiele: //CONputertruhe//, Infoveranstaltungen/Workshops mit vielen Gästen und/oder risikoreichen Tätigkeiten (z. B. Lötworkshop oder Kinderferienprogramm). |
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| Folgende Veranstaltungen müssen NICHT explizit bei der Versicherung angemeldet werden: | Daher bitte spätestens **21 Tage vor der Veranstaltung das Vorstandsteam per E-Mail** **informieren**. So bleibt diesem genügend Zeit, die Veranstaltung rechtzeitig anzumelden und im Falle einer Anmietung von Räumlichkeiten abzuklären, ob und inwieweit ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss. |
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| * Satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen in vereinseigenen Räumlichkeiten, d.h. Räumlichkeiten, für die z. B. ein dauerhafter Mietvertrag besteht. | Folgende Veranstaltungen müssen **nicht** explizit bei der Versicherung angemeldet werden: |
| * Veranstaltungen, an denen die //Computertruhe// nur teilnimmt, aber nicht selbst Veranstalterin ist. Z. B. im Rahmen von Assemblies auf Chaos-Veranstaltungen, Teilnahme an Linux-Install-Parties oder mit Infoständen an einem von der Kommune oder einem anderen Verein veranstalteten Nachhaltigkeitsmarkt. | |
| | * **Arbeitstreffen** von Mitgliedern, bei denen satzungsgemäße Tätigkeiten ausgeführt werden. Beispiel: Die regelmäßigen Treffen in Göttingen, Chemnitz, Lemgo und Berlin, bei denen sich Vereinsmitglieder mit Interessierten oder Helfer*innen treffen, um Rechner instand zu setzen und Sachspenden anzunehmen und auszugeben. |
| | * Veranstaltungen, an denen die //Computertruhe// nur teilnimmt, aber **nicht selbst Veranstalter** ist. Beispiel: Assemblies auf //Chaos//-Veranstaltungen, Teilnahme an //Linux//-Install-Parties, Infostände an einem von der Kommune oder einem anderen Verein veranstalteten Aktionstag. |
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| Weitere Hinweise zu Kostenerstattungen und Planungen eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Drittveranstaltungen finden sich hier: | Weitere Hinweise zu Kostenerstattungen und Planungen eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Drittveranstaltungen finden sich hier: |